Energiewirtschaft : E-Control: Energiegemeinschaften könnten für mehr Wettbewerb sorgen

Schöberl & Pöll Schoeberl und poell Dachgeschoss ausbau dachgeschossausbau plusenergie wien leopoldstadt passivhaus phpp Haus der Zukunft klima aktiv haus gold klima aktiv Gebäude haustechnik bauphysik sanierung solar fotovoltaik photovoltaik
© Peter Martens

Energiegemeinschaften sollen bei der Dezentralisierung der Stromerzeugung ohne CO2-Emissionen eine wesentliche Rolle spielen. Bis es soweit ist, braucht es aber noch etwas Geduld, sagt E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. "Das Gesetzgebungsverfahren wird jetzt so richtig in Schwung kommen - wir erwarten, dass es schon im Juli zu einem Begutachtungsentwurf kommt."

"Die Dezentralisierung ist längst im Gange", sagte Urbantschitsch am Mittwochabend bei einem Pressegespräch in Wien. "Die Photovoltaik boomt, es gibt Speicher, es gibt smarte Technologien - das alles gibt auch in technischer Hinsicht die Möglichkeit, den Kunden zu einem 'Prosumer' zu machen und letztlich die Möglichkeit zu schaffen, dass die Kundinnen und Kunden mitmachen bei dieser Energiewende."

Das betreffende Kundensegment sei in den letzten Jahren größer geworden, "die Menschen sind auf den Geschmack gekommen, in 'schicke' Technologien zu investieren". Das Umweltthema stehe nicht mehr allein im Vordergrund, sondern es gehe darum, die PV-Anlage auf dem Dach herzeigen zu können oder das Elektrofahrzeug vor dem Haus.

Das Clean Energy Package (CEP) der EU sieht auch die Bildung von Energiegemeinschaften vor. "In Zukunft soll es für jeden möglich sein, Energie zu erzeugen, diese zu speichern, zu verbrauchen und auch zu verteilen", so der E-Control-Vorstand. Die EU-Vorgaben müssten jetzt im nationalen Recht umgesetzt werden. Voraussichtlich Mitte Juli werde es einen Begutachtungsentwurf für das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) geben. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) will es Anfang 2021 in Kraft treten lassen.

Grundsätzlich gebe es zwei Formen von Energiegemeinschaften, erklärte Urbantschitsch: Die Erneuerbaren-Richtlinie spreche von "Erneuerbaren-Energiegemeinschaften" (Renewable Energy Communities - REC), die Strombinnenmarkt-Richtlinie von den "Bürger-Energiegemeinschaften" (Citizen Energy Communities - CEC).

"Diese Erneuerbaren-Energiegemeinschaften fokussieren nicht nur auf Strom, sondern können auch für andere Energieträger angewendet werden", erklärte Harald Proidl, Leiter der Abteilung Ökoenergie und Energieeffizienz in der E-Control. Laut Richtlinie könnte eine solche Energiegemeinschaft auch Wärme, Kälte oder biogene Treibstoffe umfassen. Vorgesehen sei auch eine räumliche Eingrenzung auf ein bestimmtes Gebiet, wobei die Richtlinie aber keine konkrete Vorschläge über die Art der räumlichen Eingrenzung mache. Auch sollte eine solche Energiegemeinschaft nicht vorrangig profitorientiert sein.

Bei der Bürger-Energiegemeinschaft gehe es um Strom, aber nicht nur aus erneuerbaren Quellen, sondern theoretisch auch aus kalorischen Kraftwerken. Auch werde bei dieser Form der Energiegemeinschaft keine räumliche Eingrenzung verlangt und "dort schließt man nicht aus, dass Energiegemeinschaften ein Netz betreiben. Das ist ein ganz interessanter Aspekt - die Frage ist, inwieweit die nationale Gesetzgebung darauf eingeht und diese Möglichkeit dann tatsächlich aufnimmt."

Neben den Energiegemeinschaften sei auch das Modell der Eigenversorgung mit einem Peer-to-Peer-Handel vorgesehen: "Ich habe eine PV-Anlage auf dem Dach, erzeuge Überschuss und will ihn nicht einfach ins Netz einspeisen, sondern kann den Strom an meinen Nachbarn weitergeben", erklärte Proidl. "Oder ich habe zum Beispiel im Waldviertel ein Ferienhaus mit einer PV-Anlage oben, und unter der Woche bin ich in Wien und kann den Strom aus der Anlage auch in Wien verbrauchen."

"Regulatorisch begrüßen wir solche Energiegemeinschaften", betonte Urbantschitsch, "denn sie können einerseits einen substanziellen Beitrag leisten, um die Klimaziele und die Erneuerbarenziele zu erreichen", sie könnten aber auch zu mehr Wettbewerb führen, wobei die neuen Player nicht unbedingt aus der angestammten Energiewirtschaft stammen müssten.

Sinnvoll wäre es, Stromanbietern, die z.B. nur Strom an ihre Nachbarn liefern und dabei nur das lokale Netz in Anspruch nehmen, einen Rabatt bei den Netzgebühren zu gewähren, schlägt der Energieregulator vor. "Wir haben uns das durchgerechnet: Dann könnte ich zum Beispiel, wenn das gesetzlich verankert wäre, als Netzbetreiber darauf verzichten, die vorgelagerten Netzkosten zu verrechnen und der Netztarif wäre grob gesprochen um die Hälfte geringer." Damit könnte man die Energiegemeinschaften attraktiver machen, meinte Urbantschitsch.

Zunächst werde man damit wohl nicht die breite Masse ansprechen, räumte Proidl ein. "Möglicherweise werden die Peer-to-Peer-Geschichten schneller zu fliegen beginnen als die Energiegemeinschaften mit 10, 15 oder mehr Teilnehmern." Es gebe unterschiedliche Konzepte, die die Kunden auch unterschiedlich ansprechen - "ob das in zehn Jahren dann 250.000, 500.000 oder fünf Millionen sind, ist schwer abzuschätzen." (apa/red)