Steuertipp : Die neuen Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation

In Anlehnung an die Vorgabe der OECD sieht das VPDG eine dreiteilige Dokumentationsverpflichtung vor: die Stammdokumentation (Master File) für die Beschreibung der gesamten Unternehmensgruppe und ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit und Verrechnungspreispolitik, die landesspezifische Dokumentation (Local File) und die länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Report, CbCR). Dieser hat Auskunft über die weltweite Verteilung der Erträge, der Steuern und Geschäftstätigkeiten sowie der Auflistung aller Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns bereitzustellen.

Welche Dokumentationspflicht trifft auf welches Unternehmen zu?

Der Umfang der Dokumentationspflicht ist von der Größe des Umsatzes abhängig. Die Erstellung eines Master und eines Local Files ist verpflichtend, wenn die nach UGB erzielten Umsatzerlöse 50 Mio. Euro in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren überschritten wurden. Die Verpflichtung zur Erstellung eines CbCR tritt ein, wenn der Konzernumsatz laut konsolidierter Gewinn- und Verlustrechnung im Vorjahr mindestens 750 Mio. Euro erreicht hat. Den Report hat grundsätzlich die oberste oder auch die in Österreich vertretende Konzernmuttergesellschaft zu erstellen. Die Meldepflicht ist dem Finanzamt spätestens bis zum letzten Tag des Wirtschaftsjahres mitzuteilen.

Fristen für die Vorlage der Dokumentation

Die Vorlage des Master und des Local Files hat auf Verlangen des Finanzamts innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen; der Country-by-Country Report ist längstens 12 Monate nach Ende des betreffenden Berichtsjahres elektronisch zu übermitteln. Bei einem Regelbilanzstichtag somit erstmals bis spätestens 31.12.2017.

Inhalt der Dokumentation

Das Master File gibt den Organisationsaufbau der Unternehmensgruppe wieder und beschreibt die Geschäftstätigkeit samt Darstellung der Liefer- bzw. Dienstleistungskette für die fünf größten angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen. Besondere Aufmerksamkeit ist auf eine sorgfältige und ausreichende Dokumentation der immateriellen Werte und Finanztätigkeiten zu legen.

Das Local File beschreibt die inländische Geschäftseinheit anhand der Managementstruktur, der Geschäftstätigkeit und -strategie sowie der Mitbewerber. Darüber hinaus sind die wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsfälle zu nennen und anhand von unterschiedlichen Parametern zu beschreiben. Die Dokumentation hat eine Vergleichbarkeits- und Funktionsanalyse zu beinhalten und einen Hinweis auf die geeignetste Verrechnungspreismethode zu geben sowie die Gründe für die Auswahl der Methode zu nennen und die wesentlichen zugrunde gelegten Annahmen zusammenzufassen.

Da die Vorschriften des VPDG bereits auf Wirtschaftsjahre beginnend mit 01.01.2016 anzuwenden sind, sollten bereits bestehende Verrechnungspreisdokumentationen ehestens an die neuen Standards angepasst werden.

Dr. Peter Wundsam ist Geschäftsführer bei Moore Stephens City Treuhand und spezialisiert auf Prüfung und Beratung von Industrieunternehmen.

m 05.07.2016 wurde von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Förderung von innovativen Start-ups in Österreich beschlossen. Neben einer Förderung der Dienstgeberbeiträge für drei Mitarbeiter für drei Jahre sollen mithilfe des Programms Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Start-ups erwerben, gefördert werden. Unterstützt sollen kumulierte Investitionsbeträge bis max. 250.000 Euro pro Jahr werden, wobei max. 20 Prozent des Beteiligungsbetrages an Investoren rückerstattet werden. Ebenso erhalten Startups eine Gutschrift von 10.000 Euro für Leistungen der Patentämter. Es können damit Leistungen bezahlt werden wie etwa eine rasche Abklärung, ob Patentschutz möglich ist, Beratung zur besten Schutzstrategie sowie Patentierungskosten und Vertretungskosten für österreichische und internationale Patentanmeldungen.

Mag. Christoph Malzer ist Geschäftsführer bei Moore Stephens City Treuhand.