Automobilindustrie : Deutliche Nachwehen der Abgaskrise für deutsche Autoriesen

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© APA/dpa/Julian Stratenschulte

Die Nachwehen der Abgaskrise halten die deutschen Autohersteller unter Druck. Während sich die Führung von Volkswagen einer Anklage wegen Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Dieselskandal von 2015 gegenübersieht, muss Daimler ein Millionenbußgeld wegen Verletzung von Aufsichtspflichten zahlen.

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der aus Österreich stammende Konzernchef Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der frühere Konzernchef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation angeklagt werden. Sie sollen Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die drohenden finanziellen Folgen der gefälschten Abgaswerte von Dieselautos in den USA informiert haben. Drastische Kursverluste der VW-Aktie waren damals die Folge, als die Probleme durch öffentliche Vorwürfe der US-Umweltbehörden bekannt wurden. Das Landgericht Braunschweig muss noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Dieser Schritt wäre „zwingend nötig“ gewesen

Investoren verlangen Entschädigung für den damaligen Einbruch des Aktienkurses: Sie argumentieren, dass die VW-Spitze die Finanzwelt früher über die Risiken der Dieselkrise hätte benachrichtigen müssen.

VW hatte zugeben müssen, die Abgas-Software bestimmter Motoren so eingestellt zu haben, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Schadstofftests. Am 18. September 2015 wurden die Tricks bekannt - die Manager standen im Verdacht, trotz möglicher Hinweise lange vor diesem Datum nicht auf mögliche Konsequenzen eingegangen zu sein.

Eine rechtzeitige Ad hoc-Mitteilung wäre laut Staatsanwaltschaft zwingend nötig gewesen. Denn neben "Schadensersatzforderungen aller Art" habe 2015 bereits ein Rückkauf aller betroffenen Dieselwagen auf dem US-Markt gedroht - allein hierdurch hätte VW demnach Zusatzkosten von rund 16 Milliarden Euro einkalkulieren müssen.

Durch absehbare Strafzahlungen wären nach Überzeugung der Ermittler noch einmal etwa 19 Milliarden US-Dollar dazugekommen. Und die gefährdete Zulassung neuer Modelle 2016 hätte die Umsatzerwartungen mit weiteren 4 Milliarden Euro belasten müssen. Die Anwälte von Diess, Pötsch und Winterkorn wiesen die Anschuldigungen zurück.

Volkswagen hält trotz Anklage an Diess und Pötsch fest

Herbert Diess und Hans Dieter Pötsch sollen trotz der Anklage wegen Marktmanipulation aber im Amt bleiben, teilte das Präsidium des Aufsichtsrats mit. Volkswagen habe im Vorfeld der Entscheidung eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.

Auch der Aufsichtsrat habe sich intensiv mit den Ermittlungen befasst. Dennoch könne das Präsidium aufgrund der umfangreichen eigenen Untersuchungen aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarktes erkennen. Aus diesem Grund solle die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden fortgesetzt werden.

Sollte es zum Prozess kommen, sei man überzeugt davon, dass sich sämtliche Vorwürfe als haltlos erwiesen. Winterkorn war nach Bekanntwerden des Dieselskandals vor vier Jahren als Vorstandschef zurückgetreten.

Dem sechsköpfigen Präsidium gehören Wolfgang Porsche als Vertreter der Familieneigner und Ministerpräsident Stephan Weil für das Land Niedersachsen an. Für die Arbeitnehmer sitzen IG-Metall-Chef Jörg Hofmann und die Betriebsratschefs von VW und Audi, Bernd Osterloh und Peter Mosch in dem Gremium. Pötsch, als Aufsichtsratschef ebenfalls Mitglied des inneren Zirkels, nahm wegen der Anklage gegen ihn nicht an den Beratungen teil.

Bescheid gegen Daimler rechtswirksam

Im Fall der Mercedes-Mutter Daimler verhängten die Strafverfolger in Stuttgart ein Bußgeld von rund 870 Millionen Euro. Grund ist hier eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer Abteilung, die für die Zertifizierung von Fahrzeugen zuständig ist, wie die Ermittler berichteten. Dies habe dazu geführt, dass Dieselautos Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei ihnen teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach.

Daimler will gegen den Bescheid keine Rechtsmittel einlegen - damit ist er rechtswirksam. Das Bußgeld werde keine Auswirkungen auf das Ergebnis im dritten Quartal haben, teilte der Autobauer mit. Der Stuttgarter Konzern hatte schon im zweiten Quartal hohe Rückstellungen für Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gebildet und war unter anderem deshalb in die roten Zahlen gerutscht. (apa/dpa)