Wirtschaftliche Maßnahmen zu COVID-19 : Das müssen Sie zu Garantien für notwendige Überbrückungskredite wissen

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Vor allem KMU aus Gewerbe und Industrie werden - neben Tourismusbetrieben - mit Überbrückungsgarantien unterstützt. Abgewickelt werden die Garantien für KMU aus Gewerbe und Industrie vom aws (Austria Wirtschafts Service). Hier gilt dabei nicht das Prinzip „first come, first serve“, weshalb aws eine sorgfältige Antragstellung mit weitgehend vollständigen Unterlagen empfiehlt.

Details zu Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der Krise um COVID-19

Das Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist. Gefördert werden dabei gewerbliche und industrielle KMU und Leitbetriebe.

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen wie etwa Wareneinkäufe oder Personalkosten an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

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Die Maßnahme darf dabei nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen. Kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger als 6 Monate) sind von einer Garantieübernahme ausgeschlossen. Die Garantie wird bis zu 80 Prozent eines Kredites von bis zu 2,5 Millionen Euro pro KMU übernommen, die Garantielaufzeit beträgt maximal fünf Jahre.

Die Antragstellung erfolgt über den Fördermanager des Austria Wirtschafts Service unter www.aws.at. Die Steuerberatungskanzlei LBG empfiehlt dabei, die letzten drei Jahresabschlüsse, eine kurze Unternehmensdarstellung sowie im Idealfall bereits die Zusage der Bank vorbehaltlich einer Garantieübernahme mit einzureichen.

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