Service rund um COVID-19 : COVID-19: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) Pandemie Viruserkrankung Notfallma?nahmen SARS-Cov-2 Wien
© APA/HERBERT PFARRHOFER

In Österreich herrscht derzeit Notbetrieb: Bis auf kritische Infrastruktur wie Supermärkte oder Apotheken sowie Gesundheitseinrichtungen steht das Leben hierzulande still. Dabei herrscht in heimischen Betrieben große Verunsicherung – sowohl in Konzernen, wie auch KMU oder EPU gleichermaßen. Dieser will die Regierung mit dem Corona-Krisenbewältigungsfonds gegenwirken, der von vier auf 38 Milliarden Euro aufgestockt wurde.

Der Fonds soll sowohl die Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung finanzieren, als auch die deutlich ausgeweitete und vereinfachte Kurzarbeit. Weiters soll der Fonds Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Konjunkturbelebung finanzieren sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorgaben an die Bildungseinrichtungen.

Bestehen soll der Fonds vorerst nur bis Jahresende: das Gesetz soll mit Ende 2020 wieder außer Kraft treten. Das Budgetprovisorium und der Finanzrahmen werden angepasst, um die entsprechenden Ausgaben zu finanzieren. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen folgen, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz deutlich machte.

„Notwendige Maßnahmen“: Kreditgarantien, Überbrückungskredite, Steuerstundungen

Der Fonds soll die Abfederung von durch die Krise ausgelösten Einnahmeausfällen übernehmen. Das Epidemiegesetz, das im Fall von Betriebsschließungen Schadenersatz für den Verdienstentgang vorsieht, will die Regierung novellieren.

Konkret soll es, um die Zahlungsfähigkeit der Firmen zu sichern, Kreditgarantien und Überbrückungskredite geben sowie die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Um wichtige Unternehmen vor Zahlungsschwierigkeiten zu bewahren, soll es Liquiditätshilfen geben. Abgewickelt werden sollen diese über die Abbaumanagement-Gesellschaft des Bundes (ABBAG). Das ABBAG-Gesetz wird entsprechend novelliert.

>> Lesen Sie hier die Sonderregelungen für Steuervorauszahlungen

>> Lesen Sie hier alles zur Beantragung von Garantien für Überbrückungskredite

>> Die Anwaltskanzlei Baker McKenzie hat die dringendsten Baustellen für Unternehmen während der Coronakrise zusammengefasst.

Garantien für die Klein- und Mittelbetriebe werden aufgestockt und stehen jetzt auch größeren Unternehmen zur Verfügung. Bisher standen diese Mittel für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung – sie werden nun auch auf größere Unternehmen (auch Leitbetriebe) ausgedehnt. Die Töpfe für die Klein- und Mittelbetriebe, die Garantien für ihre Hausbank brauchen, werden zusätzlich aufgestockt. Jedes Unternehmen, das eine Garantie benötigt, soll eine erhalten. Auch dem Tourismus wird in Form von weiteren Garantien Schutz geboten.

Alle Details zu Kurzarbeit

Stark erweitert wird auch die Kurzarbeit. Um möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten, sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter für ein neues Kurzarbeitsmodell anmelden können. Dieses sieht eine deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion als bisher vor, inklusive der Möglichkeit, vorübergehend gar nicht zu arbeiten. Es soll innerhalb von 48 Stunden abrufbar sein – bisher waren dafür mehr als sechs Wochen notwendig. Zum ersten Mal wird es möglich sein, dass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Gänze, also zu 100 Prozent zu Hause sind und gleichzeitig im Unternehmen beschäftigt bleiben. Bisher blieb dafür als einzige Konsequenz die Arbeitslosigkeit. Aktuell hat die Regierung den Rahmen für Corona-Kurzarbeit auf fünf Milliarden Euro aufgestockt.

Auch der Kostenersatz für die Unternehmer wird angehoben. Gut verdienende Arbeitnehmer sollen aber ebenfalls einen Beitrag leisten: die vollen 90 Prozent des Lohns erhält nur, wer maximal 1.700 Euro brutto verdient. Darüber schmilzt die Ersatzrate auf bis zu 80 Prozent ab. Hier finden Sie alle Details - inkl. Antragsformulare und Kurzarbeitsrechner.

Doch gibt es auch Kritik am Corona-Kurzarbeitsmodell der Regierung. Das derzeitige Modell für Kurzarbeit habe Schwächen, die erst auf den zweiten Blick sichtbar werden, meint Steuerberater Johannes Unger im Gespräch mit Industriemagazin. Er ortet dabei eine „massive Schieflage“.

>> Lesen Sie auch: Zusätzliche Kreditmittel auch für heimische Exporteure

Wie können Unternehmen die Maßnahmen beantragen?

Das Finanzministerium bietet betroffenen Unternehmen ein „kombiniertes Formular" an, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen sind. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden, so der Finanzminister.

Beantragt werden können die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null, der Entfall von Anspruchszinsen für Nachforderung aus Steuerbescheiden, spätere Zahlungen bzw. Ratenzahlungen, der Verzicht oder die Senkung von Säumniszuschlägen. Der „kombinierte Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ ist auf der Homepage des Finanzministeriums zu finden und kann an corona@bmf.gv.at geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Für Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 333 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.

Wie sieht die Regelung für Ein-Personen-Unternehmen aus?

Im Rahmen des vom Parlament am Wochenende eingerichteten Hilfsfonds soll es auch Bargeldhilfen für Einpersonenunternehmen geben. Für Einpersonenunternehmen "die ja fast im Prekären arbeiten" werde es "Cash on the Hand" geben, kündigte Vizekanzler Werner Kogler Bargeldhilfen zur Überbrückung der Corona-Krise an. Kurz bestätigte das. Es wird außerdem eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage und ein gänzlicher Entfall der Verzugszinsen möglich sein. Alle jene, die von den Unterstützungsleistungen des Staats nicht profitieren, haben die Möglichkeit, Mittel aus dem Härtefonds zu beziehen. Die Details werden gerade ausgearbeitet, dann wird auch klar sein, wo diese Unterstützung beantragt werden kann. Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU werden weitergeführt und ausgebaut. Es sind auch Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen bei der Sozialversicherung der Selbständigen möglich. Hier erfahren Sie mehr dazu - und finden auch das notwendige Formular.

>> Lesen Sie dazu auch: Notfallfonds: WKÖ erwartet Geld für Betriebe ab Mitte April

Höhere Gewalt, Arbeitsrecht und Versicherungsschutz: Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Die Krise rund um COVID-19 bringt rechtliche Fragen rund um Produktions- und Lieferkettenunterbrechungen auf. In diesem Artikel werden sowohl Arbeitsrechtliche Fragestellungen zu Arbeitsverweigerung, Homeoffice, Sonderurlaub und Entgeltfortzahlung, das Thema Höhere Gewalt bezüglich Lieferbeziehungen sowie Fragen zum Versicherungsschutz von Unternehmen für Schäden infolge der COVID-19-Ausbreitung beantwortet.

Sollen Unternehmen ihre Hauptversammlungen absagen, verschieben oder in kleinem Rahmen abhalten?

Palfinger, Andritz und Zumtobel haben sie schon abgesagt, ABB hält daran fest: Während des Notbetriebs aufgrund von COVID-19 werden wohl die meisten Hauptversammlungen verschoben. Das müssen Unternehmen wissen, um eine Entscheidung treffen zu können.

Welche Strafen drohen Unternehmen und Mitarbeitern, die sich nicht an behördliche Schließungen halten?

Von der Regierung geregelt werden auch Strafbestimmungen im Zusammenhang mit behördlich geschlossenen Firmen. Wer ein solches Verbot verletzt und die Betriebsstätte dennoch betritt, riskiert 3.600 Euro Strafe. Unternehmer riskieren Strafen bis zu 30.000 Euro.

Wie funktioniert die Sonderfreistellung für Arbeitnehmer?

Auch die angekündigte Sonderfreistellung für Arbeitnehmer, die Kinder zuhause betreuen müssen, wird im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wer nicht im "versorgungskritischen Bereich" arbeitet und dessen Kindergarten oder Schule wegen einer behördlichen Maßnahme teilweise oder vollständig schließen muss, der kann vom Arbeitgeber drei Wochen "Sonderbetreuungszeit" erhalten. Die Firma erhält dann ein Drittel des Lohnes ersetzt. Hier finden Sie weitere Details.

(apa/red)

Lesen Sie auch:

>> Hier finden Sie die Fördermöglichkeiten der Regierung während der Coronakrise im Überblick

>> Hier finden Sie außerdem alle relevanten Informationen für Unternehmen: Von Förderungen über Maßnahmen zur Kurzarbeit bis zu Versicherungsschutz & Co.

>> Gründer und Start-ups haben bisher keinen Anspruch auf Corona-Hilfe

>> "Koste es, was es wolle": Regierung stockt Corona-Hilfspaket auf 38 Milliarden auf >>

>> Höhere Gewalt, Arbeitsrecht und Versicherungsschutz: Das ist die rechtliche Situation >>

>> Massive Einschränkungen: Österreich ab Montag im Notbetrieb >>

>> Hintergrund zum Coronavirus: Von Chinas Wildtiermärkten und Italiens Textilindustrie >>