Außenhandel : Brexit: Was ein No Deal bedeuten würde

London Tower Bridge
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Vor ein paar Monaten hatten sich das beide Seiten so schön vorgestellt: Die künftige Partnerschaft der Europäischen Union mit Großbritannien rechtzeitig geregelt und besiegelt, die Wirtschaft beruhigt, die Bürger sorgenfrei. Es kam anders. Gut drei Wochen vor dem Ende der Brexit-Übergangsfrist gibt es das anvisierte Handelsabkommen immer noch nicht.

Was passiert, wenn es nicht mehr klappt? Und welche Folge hat der Brexit - ganz gleich, ob es noch zu einem Deal kommt - zum Beispiel für Reisende?

1. WARENHANDEL:

Ohne Deal müssen beide Seiten den Warenhandel nach den Regeln der Welthandelsorganisation WTO abwickeln. Das bedeutet teils hohe Zölle auf bestimmte Güter wie Autos (10 Prozent) und vor allem Agrargüter. Für gefrorenes Rindfleisch würden beispielsweise Zölle von knapp 90 Prozent anfallen, für Käse wären es knapp 50 Prozent. Für Landwirte und Unternehmen könnte das den grenzüberschreitenden Handel unrentabel machen, beispielsweise für Schafhirten in Wales, die den größten Teil ihrer Produkte in die EU exportieren. Für Verbraucher würden höhere Preise anfallen.

Selbst im Fall eines Deals wird es sogenannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse geben. Britische Unternehmen müssen für ihre Exporte aufwendig nachweisen, dass sie den Regeln des EU-Binnenmarkts entsprechen. Bei zusammengesetzten Produkten muss die Herkunft der Bestandteile belegt werden, um in den Genuss von Zollfreiheit zu kommen. Zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen (zum Beispiel Champagner), Bio-Zertifikaten und vor der Einschleppung von Tier- und Pflanzenseuchen werden Checks vorgenommen werden müssen.

Die britische Regierung will die Zollkontrollen erst stufenweise einführen. Von EU-Seite wird ab dem 1. Januar gecheckt. Das bedeutet Wartezeiten und vermutlich kilometerlange Staus auf der englischen Seite des Kanals. Verderbliche Lebensmittel und pharmazeutische Produkte könnten feststecken und im Regal fehlen, ebenso wie Teile für die Industrieproduktion.

2. ENERGIE:

Die Energieversorgung in Großbritannien dürfte weniger zuverlässig und teurer werden, wenn das Land nicht mehr Teil des gemeinsamen Energiemarkts sein wird. Das scheint selbst im Falle eines Deals wahrscheinlich. Damit wird beispielsweise bei Knappheit oder Überschuss in der Elektrizitätsproduktion der Austausch mit anderen Ländern erschwert. Der Denkfabrik Uk in a Changing Europe zufolge sagen Experten zusätzliche Kosten von 240 bis 260 Millionen Pfund (rund 264 bis 286 Millionen Euro) für Großbritannien im Jahr voraus, Tendenz steigend.

3. DIENSTLEISTUNGEN:

Für die Dienstleistungsbranche entstehen mit dem Brexit große Hürden, ob Deal oder No Deal. Das liegt daran, dass etwa bei Finanzdienstleistungen sogenannte Passporting-Rechte verloren gehen, die bislang den Zugang zum Binnenmarkt ermöglichen. 80 Prozent der britischen Bruttowertschöpfung entsteht im Dienstleistungssektor. Viele britische und in Großbritannien ansässige Banken haben bereits unabhängige Tochterfirmen in Frankfurt, Paris, Madrid oder Dublin gegründet.

Die britischen Finanzdienstleister hoffen nun auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit der britischen Regulierungssysteme durch die EU. Die sogenannte Äquivalenz geht allerdings nicht so weit wie das Passporting-System und kann relativ kurzfristig einseitig wieder zurückgenommen werden. Für Anwälte, Architekten und andere Berufsgruppen könnte die fehlende Anerkennung von beruflichen Abschlüssen ein Problem werden. Hier muss sich Großbritannien in bilateralen Abkommen mit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten einigen.

4. DATEN:

Auch hier ist eine Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Regeln nötig. Da Großbritannien bei seinem EU-Austritt die Charta der Grundrechte der EU nicht übernommen hat, genießen die Bürger im Vereinigten Königreich künftig nicht mehr den gleichen Schutz ihrer Daten wie in der EU. Auch Abkommen mit Drittländern könnten die Anerkennung des britischen Datenschutzes als gleichwertig in Gefahr bringen. Der Branchenverband Bitkom, der deutsche Unternehmen aus der Digitalwirtschaft vertritt, warnte kürzlich, ohne eine Entscheidung drohten Datenstaus, deren Auswirkungen "viel größer als die Lkw-Schlangen an der Grenze" seien.

5. FISCHEREI:

Fischerei macht nur etwa 0,12 Prozent des britischen Bruttoinlandsprodukt aus. Trotzdem hat sie enorme Symbolkraft. Für die Briten ist es eine Frage der Souveränität, ein "unabhängiger Küstenstaat" zu sein, wie die Regierung in London oft betont. Im Fall eines No Deals könnten EU-Kutter weitgehend ausgesperrt werden von den reichen britischen Fischgründen. Doch könnten britische Fischer Schwierigkeiten haben, ihren Fang in die EU zu exportieren, wenn dort Zölle anfallen und Verzögerungen im Warenverkehr entstehen. Im schlimmsten Fall könnte es zu Blockaden von Häfen durch wütende französische und niederländische Fischer kommen oder Scharmützeln zwischen Fischerbooten auf See. Es wäre nicht das erste Mal.

6. TOURISMUS:

Für Reisende aus der EU ändert sich zunächst einmal nichts. Doch vom 1. Oktober 2021 an ist die Einreise in das Vereinigte Königreich nur noch mit einem Reisepass und nicht mehr mit einem Personalausweis möglich. Ein Visum ist für Reisen und Besuche mit Aufenthalt bis zu sechs Monaten weiter nicht nötig. Die britische Regierung will aber - ähnlich dem Esta-Verfahren in den USA - bis 2025 stufenweise ein elektronisches Anmeldeverfahren einführen. Umgekehrt ändern sich auch für Britinnen und Briten die Regeln bei der Einreise in die EU. Sie dürfen von 2021 an bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum in der Gemeinschaft urlauben und reisen.

Noch nicht entschieden ist, ob für Fahrten in der EU beziehungsweise in Großbritannien künftig ein internationaler Führerschein notwendig ist. Die europäische Versichertenkarte EHIC wird künftig nicht mehr gelten. Das bedeutet: Reisende müssen sich selbst versichern.

7. VERKEHR:

Im Flugverkehr würden bei einem No Deal wohl beide Seiten provisorische Regelungen einführen, um einen Zusammenbruch zu verhindern. Fraglich ist aber, ob britische Fluggesellschaften künftig Flüge innerhalb der EU anbieten dürften oder europäische Airlines auf innerbritischen Strecken.

8. LEBEN UND ARBEITEN:

Für EU-Bürger, die bereits in Großbritannien leben, ändert sich zunächst kaum etwas. Ihnen hat die britische Regierung im bereits gültigen EU-Austrittsvertrag ein Bleiberecht unter gleichen Bedingungen wie bisher zugesichert, solange sie sich rechtzeitig registrieren. Doch die Zeiten, in denen man als Deutscher beispielsweise ohne Weiteres nach Großbritannien übersiedeln konnte, sind nach dem 31. Dezember definitiv vorbei. Künftig gilt dort ein punktebasiertes Einwanderungssystem. Die EU-Staaten regeln das Bleiberecht der Briten auf ihrem Staatsgebiet einzeln.

9. POLIZEI UND JUSTIZ:

Ein Ausscheiden ohne Abkommen würde für die Polizeizusammenarbeit einen großen Rückschlag bedeuten. Der Europäische Haftbefehl, der eine unkomplizierte Auslieferung von Straftätern und Verdächtigen ermöglicht, wird mit oder ohne Deal in Großbritannien nicht mehr gelten. Auch für den gegenseitigen Zugang zu Datenbanken über Straftäter, Fluggastlisten und ähnliches steht eine Entscheidung noch aus.

10. NORDIRLAND:

Für die ehemalige Bürgerkriegsprovinz Nordirland wurden bereits im Austrittsabkommen 2019 Sonderregeln vereinbart, die eine harte Grenze zum EU-Mitglied Irland verhindern sollen. Sonst könnte der Nordirland-Konflikt zwischen katholischen Befürworter einer Vereinigung der beiden Teile Irlands und den überwiegend protestantischen Anhängern der Union mit Großbritannien wieder aufflammen.

Nach dem Brexit-Vertrag soll Nordirland de facto weiter den Regeln der europäischen Zollunion und des Binnenmarkts folgen. Damit werden jedoch Kontrollen beim Warenverkehr zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs notwendig. Die britische Regierung wollte dies mit einem Gesetzentwurf teilweise aushebeln, was in Brüssel für Empörung sorgte. Nun sagte London aber zu, die entsprechenden Klauseln zurückzuziehen. Beide Seiten einigten sich diese Woche auf Regeln für die konkreten Abläufe in Nordirland und Irland - auch für den Fall eines No Deal.

11. SCHOTTLAND:

In Schottland hat der Brexit die Abspaltungstendenzen noch einmal verstärkt. Anders als in England und Wales stimmte eine Mehrheit der Schotten bei der Volksabstimmung 2016 für die weitere EU-Mitgliedschaft Großbritanniens. Regierungschefin Nicola Sturgeon von der Schottischen Nationalpartei (SNP) fordert ein zweites Unabhängigkeitsreferendum, nachdem eine Volksabstimmung 2014 gescheitert war. Die Regierung in London müsste zustimmen, sagt aber nein. Das Thema könnte nach der schottischen Regionalwahl im Mai 2021 wieder heißer werden, falls die SNP die absolute Mehrheit gewinnt.

(Von Christoph Meyer, dpa/APA/red)