Heiteres Bezirksgericht : Bewegungssystemhersteller Grass: Ehemaliger Firmenchef Nessler klagt Betriebsratsobmann Loacker

Das Betriebsratsflugblatt stammte vom Oktober 2014. Nessler hatte beim Vorarlberger Hersteller von Bewegungssystemen Grass zwischen 2009 und 2011 die Bereiche Marketing & Vertrieb sowie die USA und alle Vertriebstöchter verantwortet. In dem Flugblatt warf der Grass-Betriebsratsobmann dem Ex-Geschäftsführer etwa vor, die Mitglieder des Grass-Betriebsrates auf Firmenkosten zu einer Messe nach Las Vegas eingeladen zu haben oder eine Führungsperson beauftragt zu haben, in der Arbeitszeit aktiv Wahlwerbung für die NEOS zu betreiben. Nessler sah darin, eine "massive" Schädigung seines Rufes und klagte auf Unterlassung. Der Streitwert auf Unterlassung beträgt 25.000 Euro, jener auf Schadenersatz beläuft sich auf 50.000 Euro. Am ersten Verhandlungstag in Feldkirch nahm Loacker den Vorwurf zurück, Nessler hätte einen leitenden Grass-Angestellten zur Wahlwerbung während der Arbeitszeit angewiesen, jener bezüglich des großzügigen Umgangs mit Firmengeldern blieb jedoch offen.

Angesichts der schwierigen Situation bei Grass in dieser Zeit und des Mitarbeiterabbaus habe er die großen Marketingbudgets für unangebracht gehalten, sagte Loacker vor Gericht. Er wolle sich als Grass-Betriebsrat nicht mundtot machen lassen. Die angebliche "Großzügigkeit" Nesslers schilderte der ÖGB-Chef mit einem Beispiel. Für wichtige Kunden habe der ehemalige Geschäftsführer mitunter Wein mit einem Wert von 900 Euro pro Flasche spendiert. Die Frage, warum er seine Anschuldigungen im Oktober erhoben hätte, begründete Loacker mit dem verstärkten politischen Engagement der NEOS.

Richter Norbert Stütler rief die beiden Parteien mehrfach zu einer außergerichtlichen Einigung auf. Solche Verfahren seien "langwierig, komplex, teuer und emotional" und man wisse nicht, für wen der Prozess schlussendlich negativ ausgehe, betonte der Richter. Sein Vorschlag lautete, Loacker solle im nächsten Betriebsratsflugblatt des Unternehmens seine Vorwürfe zurücknehmen und festhalten, dass Nessler als ehemaligen Grass-Geschäftsführer verantwortungsvoll und korrekt gehandelt habe.

Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Beide Seiten erklärten sich bereit, eine außergerichtliche Lösung anzustreben. (apa)