Luftfahrtindustrie : Betrug bei FACC: Befragung eines früheren Vorstands geht weiter

Der Schadenersatz-Prozess gegen einen früheren Vorstand nach einem Millionenbetrug beim börsenotierten Innviertler Flugzeugkomponentenhersteller FACC ist mit der weiteren Befragung des Beklagten im Landesgericht Ried im Innkreis fortgesetzt worden. Das Gericht interessierte sich zunächst für die IT-Sicherheit im Unternehmen.

Der oberösterreichische Hersteller FACC gehört mehrheitlich dem staatlichen chinesischen Rüstungskonzern Avic.

Täter haben vor rund drei Jahren über 50 Millionen Euro erbeutet

Ende 2015 wurde FACC Opfer eines Fake President Fraud (Geschäftsführer-Trickbetrugs). Die Täter hatten sich in E-Mails gegenüber der Buchhaltung als der Firmenchef ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf ausländische Konten veranlasst.

Nach dem Auffliegen des Betruges wurden die Finanzchefin und der Firmenchef abberufen. Von letzterem verlangt das Unternehmen nun in einem Zivilprozess 10 Mio. Euro Schadenersatz. Neben anderen Beschäftigten des Unternehmens wird ihm vorgeworfen, kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen zu haben.

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Zuvor gab es mehrere Cyberangriffe gegen FACC

Dem Ex-Chef war die angewendete Betrugsmasche bis zur Tat unbekannt. Cyber-Angriffe gegen das Unternehmen habe es zuvor mehrere gegeben. Die IT der Firma habe sie aber auch mit Unterstützung durch zugekaufte externe Berater abwehren können. Es habe Richtlinien und auch Warnhinweise an die Mitarbeiter gegeben, beispielsweise Anhänge von verdächtigen Mails nicht zu öffnen. Zudem seien sensible Daten besonders abgesichert und dies auch überprüft worden, versicherte er auf Fragen des vorsitzenden Richters.

Dieser hat den Prozessfahrplan - weil sich herausgestellt hat, dass die umfassende Befragung des Ex-Chefs sehr zeitaufwendig ist - abgeändert. Ein früherer und weiterhin im Unternehmen tätiger Vorstandskollege wird dazu voraussichtlich erst am kommenden Freitag geladen werden. Ein anderer, erst nach dem Betrug bestellter Vorstand könnte diese Woche zu Wort kommen. (apa/red)

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