Applaus am Bau in Österreich : Asfinag führt Bestbieterprinzip ein

Die Asfinag führt mit 15. September bei Bauaufträgen das Bestbieterprinzip ein. Dann entscheidet neben dem Preis auch die Qualität, wer den Zuschlag bekommt. Zudem müssen Subunternehmer vorher benannt werden. Pilotprojekte hätten gezeigt, dass sich das betriebs- und volkswirtschaftlich rechnet, so Vorstand Alois Schedl in einer Pressekonferenz in Linz mit Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ).

18 Qualitätskriterien

18 Qualitätskriterien wurden definiert. Sie umfassen Umweltstandards ebenso wie Arbeitnehmerschutz, den Einsatz von entsprechend geschulten Fachkräften oder die Gewährleistung. Dafür kann eine Firma bis zu 10 Prozent mehr verlangen als der Billigstbieter und immer noch zum Zug kommen. Zudem sollen die Ausschreibungen künftig auch Raum für Innovationen bieten: "Die Firma kann immer sagen, wie sie es besser machen könnte", erklärte Schedl, dafür werden dann Abschlagszahlungen eingerechnet.

Gegen das ausufernde Subunternehmertum am Bau

Mit einer weiteren Maßnahme will die Asfinag gegen Subunternehmer-Ketten vorgehen: Künftig müssen die Firmen vorher definierte kritische Teile des Auftrags selbst ausführen, in anderen Bereichen können sie zwar Subunternehmer beschäftigen, müssen diese aber bereits bei der Auftragsvergabe nennen. Bisher seien immer wieder neue Firmen beauftragt worden, man habe oft nicht mehr gewusst, wer gerade auf der Baustelle arbeitet, schilderte Schedl. Die Folge seien Qualitätsmängel gewesen.

Pilotprojekte positiv

Nach mehreren Pilotprojekten seit Ende 2014 ist der Asfinag-Vorstand überzeugt: "Es funktioniert ohne viel Bürokratie und ohne höhere Kosten." Die Neuerungen würden sich auch wirtschaftlich rechnen, weil weniger Reklamationen und Reparaturen nötig seien und, weil kürzere Bauzeiten weniger Verkehrsbehinderungen bedeuteten. "Die Asfinag investiert bis 2020 sieben Mrd. Euro und ist damit ein Schlüsselbetrieb für die heimische Wirtschaft", so Stöger. Er erwartet, dass vor allem Klein- und Mittelbetriebe von der "fairen Vergabe" profitieren werden.

Gesetz macht der Bauindustrie Beine

Die entsprechende Novelle des Vergaberechts, die im Herbst beschlossen werden soll und 2016 in Kraft treten dürfte, sieht als Mindestvolumen 1 Mio. Euro vor. Die Regelung der Asfinag gilt bereits ab 15. September und für Ausschreibungen ab 100.000 Euro.

Lob dafür gab es seitens der Gewerkschaft: "Das ist ein klares Bekenntnis der Asfinag an die seriösen heimischen Unternehmen mit ihren Beschäftigten", so der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), Josef Muchitsch, der der Autobahngesellschaft via Presseaussendung "ein herzliches Dankeschön" aussprach. (apa/red)