Beleuchtungsindustrie : Anklage wegen Industriespionage in Salzburg

Ein 41-jähriger Programmierer ist bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit dem Vorwurf der Industrie-Spionage konfrontiert worden. Der aus Algerien stammende Angeklagte soll als Mitarbeiter eines Salzburger Elektronikunternehmens Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse an eine deutsche Architekturfirma weitergegeben haben, darunter einen Daten-Ordner mit 100 Gigabyte. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld.

Der bisher unbescholtene Angeklagte, der in Salzburg wohnt, war bis zu seiner Kündigung am 31. Jänner 2018 technischer Leiter für ein Lichtinstallationsprojekt seines Unternehmens in Saudi-Arabien. Bei einem Meeting in Mekka soll es zu dem Datenaustausch gekommen sein. Er soll Software-Programme auf seinem privaten Laptop gespeichert und die Daten der deutschen Firma zur Verfügung gestellt haben. Laut Anklage hat er auch Schaltpläne abfotografiert und weitergeleitet. Staatsanwältin Karin Sperling warf ihm "Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands" (Paragraf 124 StGB) vor. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

"Eine Racheaktion"

Doch aus Sicht des Angeklagten handelte es sich um eine "Racheaktion", weil er Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gesetzlich geltend gemacht habe - diesbezüglich sei ein Verfahren am Arbeitsgericht Salzburg anhängig, sagte sein Verteidiger zu Strafrichter Christian Hochhauser. Dabei gehe es um ausstehende Gehaltszahlungen, vor allem um Überstundenentgelt. "Er hat sich für seinen Arbeitgeber aufgeopfert und auch im Krankenstand Leistungen erbracht. Er hat immer in Kenntnis und im Wissen seines Arbeitgebers gehandelt", betonte der Verteidiger.

Eine Übertragung von Daten ohne die Zustimmung des Arbeitgebers habe nie stattgefunden. Die Sicherstellung von Daten beim Angeklagten habe zudem keine Beweise für den Tatvorwurf ergeben, betonte der Anwalt. "Unpräziser kann ein Strafantrag nicht sein", sagte er in Richtung Staatsanwältin.

Laut dem Verteidiger hat der Angeklagte sämtliche Daten und Dokumentationen, auch die Fotos, auf dem Firmenserver seines Arbeitgebers gespeichert. "Die Daten waren jederzeit für die Mitarbeiter auffindbar, eine Unterdrückung hat nie stattgefunden."

Der Algerier schilderte in seiner Einvernahme, er habe deshalb seinen Laptop benutzt, weil er keinen Arbeitslaptop zur Verfügung gestellt bekam. "Da sind nur Kopien auf dem Laptop, die Originaldaten sind auf dem Server, die Firma hat Zugang darauf."

Ob er die Kopien an eine andere Firma weitergegeben hat, fragte der Richter. "Nein, niemals", antwortete der Software-Entwickler. Er habe sich auch nicht geweigert, die Passwörter herauszugeben, "die sind in der Software gespeichert".

Aus einer Übergabe des großen Daten-Ordners hätte die deutsche Firma auch keinen Vorteil ziehen können, meinte der Verteidiger. Zwischen dem Salzburger Unternehmen und der deutschen Firma habe es ein Zivilverfahren gegeben, dabei sei es um mangelhafte Zahlungen an das Elektronikunternehmen durch die Architekturfirma gegangen. Der ehemalige Arbeitgeber des Beschuldigten hat sich mit einem Schadensersatzbetrag von 84.400 Euro aufgrund nicht bezahlter Rechnungen dem Strafverfahren angeschlossen. Wann ein Urteil gesprochen wird, stand vorerst nicht fest. (apa/red)