VW-Skandal : ADAC klagt gegen Volkswagen - ÖAMTC rät davon ab

Wenige Tage vor einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zu den zivilrechtlichen Sammelklagen gegen VW macht der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wegen des Abgasskandals auch an der strafrechtlichen Front mobil. Zu den 5.000 Privatbeteiligten, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, seien in den vergangenen Monaten 2.000 weitere dazu gekommen.

"Mit diesen weiteren Anschlüssen liegt der größte Massenschaden mit strafrechtlichem Bezug der Zweiten Republik vor", teilte der VKI in einer Aussendung mit. Die Konsumentenschützer begrüßen ausdrücklich dass auch die strafrechtlichen Ermittlungen gegen VW-Manager ausgeweitet wurden.

"Die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anm.) hat nun im August 2018 die Ermittlungstätigkeit auf mögliche Straftaten von Mitarbeitern des VW Konzerns im Zeitraum 2008 bis 2015 ausgedehnt. Die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen zu Entscheidungsträgern von VW durchführt, ist hingegen noch offen", so der VKI.

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ADAC bereitet neue Klage vor

Und auch die deutschen Verbraucherschützer machen mobil. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ÖAMTC-Schwesternclub ADAC kündigten in Berlin an, zum 1. November eine sogenannte Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig einzureichen.

Die Klage soll sich gegen Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189 richten. Ziel ist die Feststellung, "dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat und betroffenen Käufern Schadensersatz schuldigt".

ÖAMTC rät von Klagen ab: Schaden privat schwer nachweisbar

Beim ÖAMTC hieß es auf APA-Anfrage, dass es in Österreich diese Form der Musterfeststellungsklage nicht gibt. Rechtliche Schritte des Clubs gegen VW sind daher nicht anhängig und auch nicht geplant.

Es gelte weiterhin der Hinweis, dass man geschädigten VW-Besitzern von Klagen abrät, es sei denn der Betroffene ist rechtsschutzversichert. Der Haken für Privatkläger sei, dass es schwer sein werde, einen Schaden nachzuweisen, hieß es zur APA.

Bereits gestern hatte es schlechte Nachrichten für den Wolfsburger Autobauer gegeben. Nachdem der Konzern von Aktionären, also Miteigentümern, wegen dessen Informationspolitik verklagt wurde, meinte gestern im milliardenschweren deutschen Anleger-Schadenersatzprozess Richter Christian Jäde, der frühere Konzernchef Martin Winterkorn habe den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt und darüber informiert, nachdem er beim sogenannten "Schadenstisch"-Termin im Juli 2015 von den technischen Veränderungen zur Abgasmanipulation in den USA erfahren habe. (reuters/apa/red)