Gerichtsverfahren : 19 Angeklagte nach tödlichem Unfall in Salzburger Aluminiumwerk

Bei dem Unglück starben ein 56-jähriger langjähriger Mitarbeiter aus dem Pongau sowie ein 49-jähriger Leiharbeiter aus dem Lungau. Einige Tage danach stellte sich heraus, dass ein Arbeitskollege von ihnen per Fernbedienung irrtümlich die Tür zu dem Ofen geschlossen und den Heizvorgang gestartet hatte, weil es offenbar keinerlei Hinweise gab, dass sich jemand in der Kammer aufhalten könnte, wie die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Salzburg ergaben. Laut einer damaligen Stellungnahme des Unternehmens war aus unbekanntem Grund keine der vier Sicherheitsstufen aktiviert worden, die vor Betreten einer Wärmekammer vorgeschrieben sind.

Bei einem Großteil der Angeklagten handelt es sich um Personen, die zu unterschiedlichen Zeiten handels- und gewerberechtliche Geschäftsführer des Unternehmens im Pinzgau waren. Auch das Unternehmen selbst wurde als juristische Person nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angeklagt. Unter den Beschuldigten würden sich auch Personen befinden, welche die Funktion als Sicherheitsvertrauenspersonen ausgeübt haben, erklärte eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf Anfrage der APA.

Der Gerichtssprecherin zufolge werden den Beschuldigten Verstöße gegen Sicherheits-Verordnungen angelastet. Die Anlage soll sicherheitstechnische Mängel aufgewiesen haben. Rechtsanwalt Philipp Lettowsky, der neben dem beschuldigten Unternehmen auch acht "natürliche Personen" in dem Verfahren vertritt, erklärte heute im Gespräch mit der APA: In dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg seien die Inhalte der Gutachten weitgehend unkritisch übernommen worden. Es sei kein Bedacht darauf genommen worden, dass seitens der Geschäftsleitung die Einhaltung von vier Sicherheitsvorschriften zwingend vorgegeben war, diese aber von den betroffenen Personen nicht eingehalten wurden. "Die Einhaltung von jeder Sicherheitsvorkehrung alleine wäre geeignet gewesen, den Unfall zu verhindern", sagte Lettowsky.

Bei den Verstorbenen handle es sich um einen Leiharbeiter sowie um einen Schlosser mit langjähriger Erfahrung in dem Unternehmen, der mit den Sicherheitsvorkehrungen bestens vertraut gewesen sei, erklärte der Rechtsanwalt. "Eine Verkettung unglücklichster Umstände hat zu dem tragischen Vorfall geführt", sagte Lettowsky. Ohne pietätlos zu den Hinterbliebenen zu sein, müsse es auch erlaubt sein, auf die Eigenverantwortung der betreffenden Personen hinzuweisen, die leider nicht wahr genommen worden seien, erklärte der Rechtsanwalt.

Die Zahl der Beschuldigten ist laut dem Anwalt deshalb so groß, da bei der Aluminium Lend AG vom Zeitraum der Installation der Anlage an bis zu dem Unfall mehrere Geschäftsführer tätig waren. Der elf Seiten umfassende Strafantrag stammt vom 8. Oktober. Ein Prozesstermin wurde noch nicht festgesetzt. (apa)