IM-Expertenpool: Steuern : Gesellschafter-Geschäftsführer aufgepasst: Pensionsabfindungen neuerdings steuerlich begünstigt

Pensionsregelungen für Gesellschaftergeschäftsführer können entweder als laufende Pensionsleistung oder aber auch mit der Option zu einer einmaligen Pensionsabfindung ausgestaltet sein. Neben einer Vielzahl von anderen Überlegungen war bisher die steuerliche Relevanz, sich für das ein oder andere Modell zu entscheiden, nicht gegeben. Nun aber hat der VwGH mit seinem Erkenntnis eine deutliche abgabenrechtliche Begünstigung für eine einmalige Pensionsabfindung ausgesprochen. Der Pensionsabfindung wird eine "Betriebsaufgabe" unterstellt bei welcher der begünstigte Hälftesteuersatz zur Anwendung kommt. Aufgrund dieses doch massiven Vorteils zugunsten der einmaligen Abfindung hinsichtlich Ihrer Attraktivität auch für Firmenpensionszusagen wieder gestiegen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Begünstigte die Kriterien einer begünstigten Betriebsaufgabe erfüllt. Das bedeutet es ist die Erwerbstätigkeit einzustellen, das 60. Lebensjahres oder Erwerbsunfähigkeit muss erreicht sein und die Betriebsdauer muss mindestens sieben Jahre betragen haben. Es empfiehlt sich hierzu jedenfalls aktuelle Pensionszusagen nochmals zu überdenken bzw. durchzusehen. Im Hinblick auf die Gegebenheiten in den Unternehmen sollte auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung dieser Unternehmen vorhanden sein, um eine Pensionsabfindung als mögliche Variante auch in Betracht ziehen zu können.

Andreas Maier ist Partner bei Crowe SOT.