Kraftwerkebau : Schweizer Gericht untersucht Deal zwischen ABB und Gazprom

Französische und russische Geschäftsleute sollen mittels fingierter Beraterverträge über Jahre mehr als 7 Mio. US-Dollar (6,6 Mio. Euro) in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Dafür müssen sie sich ab Montag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.

Der Hauptangeklagte mit französischer Staatsbürgerschaft war Mitte der Neunzigerjahre für das Russland-Geschäft des Unternehmens ABB verantwortlich. In dieser Funktion sei er damit beauftragt gewesen, das Turbinengeschäft des Industriekonzerns mit Sitz in Zürich anzukurbeln, in erster Linie im Geschäft mit Gazprom.

Technologie kam von Schweden, die heute zu Siemens gehören

Laut Anklageschrift verschaffte er den ebenfalls angeklagten russischen Gazprom-Kaderangestellten einen "finanziellen Vorteil", damit sie den Hersteller ABB für einen Turbinen-Auftrag berücksichtigten. Der Gesamtwert des Auftrags betrug gemäß Anklageschrift 170 Mio. Dollar, 60 Millionen entfielen dabei auf die zu liefernden Turbinen.

Geliefert wurden Turbinen eines schwedischen Herstellers im damaligen Besitz von ABB. Sie sollten in zwei unterschiedlichen Projekten zum Einsatz kommen, unter anderem für die Errichtung eines Kraftwerks in Polen. Der schwedische Turbinenhersteller wechselte in dieser Zeit mehrfach den Besitzer: Von ABB wurde er an Alstom weiterverkauft, bevor er dann 2003 vom Siemens-Konzern übernommen wurde.

Manager von ABB und Gazprom angeklagt

Die mutmaßlichen Bestechungszahlungen sind laut Anklageschrift unabhängig vom Besitzerwechsel in der gesamten Zeit getätigt worden. Sie erhielten den "Deckmantel eines Beratervertrags für fiktive technische Arbeiten".

Für die Auszahlung der Gelder habe der französische Hauptangeklagte mehrere "Offshore-Gesellschaften", unter anderem in Zypern, Jersey und den British Virgin Islands sowie Privatkonten in der Schweiz genutzt. Insgesamt seien auf diese Weise zwischen 1998 und 2006 rund 7,3 Mio. US-Dollar an "Beratergeldern" über ein verschachteltes System verteilt worden.

Ein amtierender und ehemaliger Gazprom-Angestellter haben dabei laut Anklage rund 5 Mio. US-Dollar verdient. Sie sollen sich deshalb der "Annahme nicht gebührender Vorteile" schuldig gemacht haben. Einem von ihnen wird außerdem Geldwäscherei vorgeworfen.

Der Rest soll an den heute 68-jährigen Hauptangeklagten und seinen Gehilfen gegangen sein: Ersterer soll einen "Verbrechenslohn" von rund 1,3 Mio. US-Dollar eingestrichen haben. Unterstützung soll er dabei von einem 68-jährigen Russen erhalten haben, der für ihn in der Russland-Filiale von ABB arbeitete. Dies geschah nicht ohne Entlohnung: Bis 2006 sollen knapp über 1 Mio. US-Dollar in seine Taschen geflossen sein.

Fünf Millionen Euro beschlagnahmt

Die gegenwärtig beschlagnahmten Vermögenswerte in dem Fall belaufen sich auf rund 5,3 Mio. Franken (4,9 Mio. Euro). Die Anklage beantragt, dass die Gewinne, welche die Angeklagten aus dem vermeintlichen Bestechungssystem generierten, eingezogen werden. Die Anträge zu den Sanktionen wird sie erst ab Montag bei Prozessbeginn in Bellinzona stellen.

Der Prozessauftakt musste mehrere Monate verschoben werden, nachdem das Bundesstrafgericht der Bundesanwaltschaft (BA) Ende Juni aufgetragen hatte, die Anklageschrift nachzubessern. Dabei ging es um fehlende Elemente für einen Schweizer Bezug der Affäre, der die Zuständigkeit des Gerichts rechtfertigt. (sda/apa)