Kartellstrafe : Kartellstrafe in Millionenhöhe gegen ÖBB

Neben den beiden Unternehmen war auch Kühne+Nagel aus der Schweiz als eines der größten Transport- und Logistikunternehmen in Europa am Kartell beteiligt, wurde aber mit keiner Geldbuße belegt. Das Unternehmen fiel unter die Kronzeugenregelung der Kommission von 2006. Die drei trafen Preisabsprachen und teilten ihre Kunden für ihre "Balkantrain-" und "Soptrain"-Dienstleistungen in Europa für fast acht Jahre auf.

Da die Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurden die Bußgelder um zehn Prozent reduziert. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, es sei "sehr enttäuschend, dass ein Projekt zur Verbesserung der Transporteffizienz und zur Förderung eines umweltfreundlichen Gütertransports durch ein Kartell beeinträchtigt" worden sei. Die EU brauche Güterschienenverkehrsmärkte, um auf der Grundlage eines wirksamen Wettbewerbs effizient zu funktionieren und nicht von den Einzelinteressen zulasten der Kunden gelenkt zu werden.

"Kein Schaden für Kunden"

Die ÖBB betont nach der Strafe, dass "für die Kunden und Abnehmer der an den Absprachen beteiligten Unternehmen zu keinem Zeitpunkt ein Schaden durch erhöhte Preise entstanden" ist. Gleichzeitig teilte die Staatsbahn mit, dass sie durch eine "umfangreiche Kooperation" die Strafe "erheblich reduzieren" konnte. Von allen involvierten Führungskräften und Mitarbeitern habe man sich getrennt und für alle anderen strengste Verhaltensvorgaben erlassen.

Bei Ganzzugladungen handelt es sich um ein Güterbeförderungssystem von einem Knotenpunkt zum anderen, ohne dass die Waggons aufgeteilt oder zwischendurch abgestellt werden. Dies spart Zeit und Geld für Kunden aus einer Vielzahl von Branchen. Ganzzugladungen sind grundsätzlich wirtschaftlich effizienter als der herkömmliche Güterschienentransport, vor allem bei der Beförderung eines einzigen Guts. (apa)

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