Förderungen : Die Fördermöglichkeiten rund um COVID-19 im Überblick

geld geldschein euro kredit money virus coronavirus money gloves latex virus medical epidemic disease euro quarantine business covid-19 medical supplies corona economic respiratory cost doctor dollar economy care paper diagnosis infection protection money virus coronavirus money gloves latex virus medical epidemic disease euro quarantine business covid-19 medical supplies corona economic respiratory cost doctor dollar economy care paper diagnosis infection protection
© antic - stock.adobe.com

Die österreichische Bundesregierung hat das erste Corona-Hilfspaket für die österreichische Wirtschaft von vier Milliarden Euro auf 38 Millionen erhöht. Die Notfallhilfe für Branchen, die besonders betroffen sind, wird auf 15 Mrd. Euro aufgestockt, weitere zehn Mrd. Euro gebe es an Steuerstundungen, neun Mrd. Euro für Kreditgarantien. Update: Die Notfallhilfe heißt nun Corona-Hilfsfonds - hier haben wir alles dazu zusammengefasst.

Der Härtefallfonds in der Höhe von einer Milliarde Euro ist für Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen, Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen sowie auch im Notfall bäuerliche Familienbetriebe, vorgesehen. Hier finden Sie alle Änderungen, die für Phase 2 nun umgesetzt wurden.

Auf diese Instrumente können Unternehmen heute schon zugreifen, um ihre Liquidität zu sichern

aws-Überbrückungsgarantien für KMU

Die Abwicklung für diese Überbrückungsgarantien wurde vereinfacht. Gefördert werden gewerbliche und industrielle EPU und KMU sowie Personen und Unternehmen, die einen freien Beruf selbstständig ausüben (ausgenommen sind Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Gefördert wird mit der Abgabe einer Kreditgarantie in Höhe von bis zu 80 Prozent eines Kredits von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen (2,5 Millionen Euro im Unternehmensverbund) mit einer maximalen Garantielaufzeit von 5 Jahren. Dabei sind keine Kreditsicherheiten erforderlich. Behaftet werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen Coronavirus-Krise über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

Die Maßnahme darf allerdings nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen. Kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger als 6 Monate) sind von der Garantieübernahme ausgeschlossen. Die Antragsstellung erfolgt über den Fördermanager des AWS.

ÖHT-Überbrückungsgarantien

Mit dieser Maßnahmen werden KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Mischbetriebe, wie etwa Busunternehmen, die ein Reisebüro angeschlossen haben, und Reisebüros ohne

Incoming-Geschäft gefördert.

Das wird gefördert:

- Fremdkapital zum Ausgleich von Liquiditätsengpässen aufgrund kurzfristiger Rückgänge der Umsatzerlöse durch die aktuelle Krise aufgrund des Coronavirus. Dabei muss der erwartete Umsatzrückgang zumindest bei 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr liegen bzw. prognostiziert werden.

- Abgabe einer Kreditgarantie (Bundeshaftung) in Höhe von bis zu 80 Prozent eines Überbrückungskredits (Kontokorrentkredits).

- Max. Haftungssumme von 400.000 Euro, daher maximale Höhe der Überbrückungsfinanzierung: 500.000 Euro pro KMU mit einer maximalen Garantielaufzeit von 3 Jahren.

- Keine Untergrenze der betragsmäßigen Haftung durch den Bund mit dem Ziel der Unterstützung von kleinen Unternehmen.

- Rückzahlungsmodalitäten sind vom Unternehmer mit der Hausbank individuell zu vereinbaren, die maximale Laufzeit der Bundeshaftung beläuft sich

jedoch 3 Jahre.

- Kosten: Bearbeitungsentgelt ab einem Prozent des Finanzierungsbetrages einmalig und Garantieentgelt 0,8% p.a. werden vom Bund zur Gänze übernommen.

- Einreichung nur in Abstimmung mit der finanzierenden Hausbank. Ab Eingang der vollständigen Unterlagen bei der ÖHT dauert der Bewilligungsprozess drei Werktage.

OeKB–Kreditgarantien

OeKB und Finanzministerium bieten großen Exportunternehmen einen Kreditrahmen in Höhe von zehn Prozent, Klein- und Mittelunternehmen von 15 Prozent ihres Exportumsatzes. Der Kreditrahmen umfasst zwei Milliarden Euro, die Kredite sollen dabei in erster Linie der Standortsicherung und Fortführung des Betriebs der Exporteure dienen. Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet mit der Möglichkeit, diese danach zu verlängern.

Die Einreichung des Antrages erfolgt über die Hausbank. Die Bank kann das gewohnte KRR-Formular verwenden und muss lediglich einen Zusatz ergänzen, dass es sich um einen Antrag nach dem Sonderprogramm „Covid-19-Hilfe“ handelt – entweder im Formular selbst oder im Begleitschreiben.

Es dauert etwa ein bis zwei Wochen, bis den Antragstellenden der Kredit zur Verfügung steht. Ein Sonder-KRR kann dabei auch beantragt werden, wenn die Forderungen verkauft sind (Factoring). Der Sonder-KRR kann zur Bezahlung fälliger Kreditraten verwendet werden, jedoch nicht zur vorzeitigen Tilgung von Krediten. Eine Aufteilung des Sonder-KRR auf mehrere Banken ist möglich.

JETZT NEU: Corona Economy: Der neue Nachrichten-Echtzeit-Dienst von INDUSTRIEMAGAZIN. Registrieren Sie sich hier.

Hier finden Sie außerdem alle relevanten Informationen für Unternehmen: Von Förderungen über Maßnahmen zur Kurzarbeit bis zu Versicherungsschutz & Co.