Entscheidung : Der Rosenkrieg zwischen Volkswagen und Suzuki ist beendet

Der Rechtsstreit der Autobauer VW und Suzuki vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer ist nach fast vier Jahren entschieden. Nach VW-Angaben vom Sonntag bescheinigt es den Deutschen vertragstreues Verhalten und räumt ihnen Schadenersatzansprüche ein. VW will seine Suzuki-Anteile in Höhe von 19,9 Prozent nun verkaufen. Die Japaner gaben bekannt, den Anteil zurückkaufen zu wollen.

Beide Partner hatten 2009 eine Allianz vereinbart, bei der Volkswagen rund ein Fünftel an Suzuki erwarb, die Japaner im Gegenzug 1,5 Prozent der VW-Aktien. 2011 stieg Suzuki einseitig aus der Kooperation aus und wollte seine Anteile zurück. In diesem Streitpunkt mit den Wolfsburgern bekamen die Japaner recht. Das Gericht befand nämlich auch, dass die Kündigung der Allianz durch Suzuki rechtens war und die von VW gehaltenen Aktien nun abzugeben seien. "Diese Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich kündbar sein müssen", heißt es in einer Erklärung des Wolfsburger Konzerns. Man erwarte aus dem Verkauf der Suzuki-Aktien einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität.

Zudem behält sich VW Schadenersatzforderungen gegen Suzuki vor. Hintergrund: Suzuki hatte die laufenden Kooperationsprojekte Ende 2010/Anfang 2011 abgebrochen und den Deutschen keine letzte Chance für die Lieferung von Dieselmotoren eingeräumt.

VW wollte gemeinsam mit Suzuki Kleinwagen für Schwellenländer entwickeln und erhoffte sich dabei vor allem Zugang zum wichtigen indischen Markt, wo Suzuki mit seiner Beteiligung Maruti stark ist. Ein besonders günstiges Auto mussten die Deutschen aufwendig selbst entwickeln, weil die Partnerschaft in die Brüche ging. Es soll 2018 in China an den Start gehen. Suzuki sollte Volkswagen zudem dabei helfen, den japanischen Rivalen Toyota, der schon damals Weltmarktführer war, früher vom Thron zu stoßen. Dies gelang erstmals im ersten Halbjahr 2015 auch ohne Suzuki.

Suzuki versprach sich seinerseits Zugang zu alternativen Antrieben von Volkswagen. Bereits nach kurzer Zeit flogen zwischen beiden Partnern jedoch die Fetzen, weil sich der japanische Kleinwagen- und Motorradhersteller vom viel größeren deutschen Konzern dominiert fühlten. Davor hatte VW Suzuki des Vertragsbruchs bezichtigt, weil die Japaner Dieselmotoren vom italienischen Konkurrenten Fiat bezogen. Diesbezüglich bestätigte das Schiedsgericht laut Volkswagen eine Vertragsverletzung durch Suzuki. Die Wolfsburger behalten sich vor, Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Als Ursache für den erbittert geführten Konflikt gilt die Furcht des japanischen Familienkonzerns vor dem Verlust seiner Eigenständigkeit. Denn der damals noch mächtige VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piech hatte den japanischen Kleinwagenspezialisten schon als nächste Marke in seinem Riesenreich betrachtet. Anfangs war eine Lösung für möglich erachtet worden, die den Japanern diese Angst nimmt. Dabei wäre es für beide Seiten darauf angekommen, das Gesicht zu wahren. Auch wurde damals darüber nachgedacht, die Anteile an einen Treuhänder zu übertragen. Piech zog im April 2015 im Machtkampf mit Konzernchef Martin Winterkorn den Kürzeren und verließ den Wolfsburger Konzern im Groll. (apa/Reuters)