Begas-Prozess : Begas-Prozess: Neun Monate bedingt für Reinhard Schweifer

Im Prozess um die Begas-Affäre ist am Donnerstag der frühere Vorstand Reinhard Schweifer wegen Untreue schuldig gesprochen worden. Ein Schöffensenat verurteilte ihn zu neun Monaten bedingter Haft, zudem muss er der Energie Burgenland 39.088 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Prozess gegen zwei weitere Ex-Begas-Manager wird am 6. Juli fortgesetzt.

Prozess wird Anfang Juli fortgesetzt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Schweifer vorgeworfen, zwei Weisungen seines im Begas-Prozess hauptangeklagten Ex-Vorstandskollegen Rudolf Simandl nicht rückgängig gemacht zu haben, wodurch an Simandl und ihn insgesamt um 298.768 Euro zu viel ausbezahlt worden sei. Die Weisungen Simandls, von denen Schweifer gewusst haben soll, betrafen laut Anklage nicht im Vertrag enthaltene Erhöhungen der Bezüge nach dem Kollektivvertrag und eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage für die Prämien der beiden Vorstände. Bezüglich der Gehalts-Valorisierung nach dem Kollektivvertrag sprach das Gericht Schweifer im Zweifel frei.

Simandl ist laut Gutachter nicht prozessfähig und nahm daher nicht an der Verhandlung teil. "Jetzt sitzt nicht der da, der die ganzen Verhandlungen geführt hat", wies Schweifers Verteidiger Philipp Metlich auf diesen Umstand hin. Ex-Vorstand Schweifer beteuerte im Prozess seine Unschuld. Die kollektivvertragliche Anpassung des Gehalts sei seiner Meinung nach im Vorstandsvertrag enthalten gewesen. Von einem Einfrieren der Managergehälter sei nie die Rede gewesen. Von der Ausweitung der Prämienbemessungsgrundlage der beiden Vorstände habe er nichts gewusst.

Der frühere Begas-Aufsichtsratsvorsitzende Hubert Kirchauer, der als Zeuge befragt wurde, widersprach Schweifer: "Es sollte im bevorstehenden neuen Geschäftsjahr keine Gehaltserhöhung geben". Ehemalige Mitarbeiterinnen der Buchhaltung und Personalverrechnung sagten aus, Schweifer habe nicht in die Personalverrechnung eingegriffen.

"Simandl war die Ansprechperson"

"Simandl war fürs Personal zuständig und er war die Ansprechperson", berichtete eine frühere Vorstandssekretärin. Eine Buchhalterin schilderte, sie habe den Vorständen jeweils detaillierte Aufstellungen über deren Bezüge gemailt, diese hätten dann ihr okay gegeben. Schweifer sagte, er habe solche interne Gehaltszettel nicht zu Gesicht bekommen. Ex-Aufsichtsratschef Klaus Mezgolits erzählte bei seiner Befragung, Schweifer habe im Unternehmen die "zweite Geige" gespielt, während Simandl im Vorstand der Wortführer gewesen sei.

In ihrem Schlussplädoyer verlangte die Anklägerin der WKStA für den Ex-Vorstand eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Seine im Verfahren dargelegte Verantwortung könne "nicht aufrechterhalten werden". Schweifer habe seine Gehaltsabrechnung gekannt und deshalb von der Erhöhung gewusst - er hätte sie rückgängig machen müssen.

Die aus der Fusion von BEWAG und Begas entstandene Energie Burgenland hatte sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und forderte von Schweifer 298.768 Euro Schadenersatz. Das Gericht kam dieser Forderung zum Teil nach, weitere Ansprüche muss das Unternehmen auf dem Zivilrechtsweg geltend machen.

Metlich bat für seinen Mandanten um einen Freispruch. Kein einziges Beweisergebnis im Verfahren sei zutage getreten, wonach Schweifer es für gewiss gehalten habe, dass die Valorisierung nicht Bestandteil seines Vertrages gewesen wäre.

Schweifer selbst wandte sich nochmals mit einer ausführlichen, teils emotionalen Darlegung der Vorgänge aus seiner Sicht an den Schöffensenat, bevor sich dieser zur Beratung zurückzog. "Das Einzige was ich gemacht habe, war die Erfüllung eines beschlossenen und unterschriebenen Vertrages", stellte er fest. Er habe sich in seinem ganzen Berufsleben nichts zuschulden kommen lassen. "Ich bitte um ein gerechtes Urteil", sagte Schweifer, der sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit erbat. Die Anklägerin und die Vertreterin der Energie Burgenland gaben keine Erklärung ab. (APA)